FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.07.2001
1 K 1370/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;

Fehlende Vermietungsabsicht bei Vermietung des Objekts nur während einer Umbauphase

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 1 K 1370/99

DRsp Nr. 2002/4273

Fehlende Vermietungsabsicht bei Vermietung des Objekts nur während einer Umbauphase

Eine Vermietungsabsicht, und damit die Absicht der Einkunftserzielung aus § 21 Abs. 1 EStG, liegt nicht vor, wenn das Vermietungsobjekt lediglich für die Zeit vermietet wird, in der erhebliche Umbau- und Reparaturmaßnahmen anfallen und eine Anschlußvermietung nach Beendigung der Arbeiten nicht erfolgt.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt bei der Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer 1995 negative Vermietungseinkünfte aus dem im ... Wald belegenen Hausanwesen in ..., ...straße 10, zu Recht nicht anerkannt und die Veranlagungen zur Einkommensteuer 1990 bis 1994 wegen dieser dort ursprünglich berücksichtigten Vermietungsverluste mit Bescheiden vom 6. Mai 1997 zu Recht geändert hat.