LG Köln - Urteil vom 30.04.1992
1 S 420/91
Normen:
ZPO § 256 ;
Fundstellen:
WuM 1997, 446
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 29.10.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 205 C 212/91

Feststellungsinteresse für Klage auf Bestehen eines Mietverhältnisses

LG Köln, Urteil vom 30.04.1992 - Aktenzeichen 1 S 420/91

DRsp Nr. 2001/7485

Feststellungsinteresse für Klage auf Bestehen eines Mietverhältnisses

Behauptet der Vermieter, das Mietverhältnis wirksam gekündigt zu haben, so besteht für eine Klage des Mieters auf Feststellung des Bestehens eines Mietverhältnisses ein Feststellungsinteresse.

Normenkette:

ZPO § 256 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers gegen das im Tenor näher bezeichnete Urteil des Amtsgerichts Köln ist verfahrensrechtlich bedenkensfrei; sie hat auch in der Sache selbst Erfolg. Die Feststellungsklage ist begründet.