AG Siegburg, vom 10.06.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 815/82
Gegenstandswert bei Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens
LG Bonn, Beschluss vom 08.07.1983 - Aktenzeichen 6 T 158/83
DRsp Nr. 2001/10142
Gegenstandswert bei Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens
Die Rechtsmittelbeschwer bemißt sich bei einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach dem dreifachen Jahresbetrag der verlangten Mietdifferenz.