Geltendmachung von nicht erloschenen Rechten durch den Besitzer eines zwangsversteigerten Grundstücks
BGH, Beschluß vom 27.02.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 269/03
DRsp Nr. 2004/4353
Geltendmachung von nicht erloschenen Rechten durch den Besitzer eines zwangsversteigerten Grundstücks
»Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschluß die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben wird, ein durch den Zuschlag nicht erloschenes Recht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG) geltend, hat er dem Vollstreckungsgericht zumindest Anhaltspunkte darzutun, die ein Besitzrecht zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nahe legen.«