EuGH - Urteil vom 21.01.2010
Rs. C-470/08
Fundstellen:
NVwZ-RR 2010, 185
NZM 2010, 240
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung der Zahlungsansprüche - Ablauf des Pachtverhältnisses - Verpflichtungen des Pächters und des Verpächters

EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen Rs. C-470/08

DRsp Nr. 2010/1964

Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung der Zahlungsansprüche - Ablauf des Pachtverhältnisses - Verpflichtungen des Pächters und des Verpächters

Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet den Pächter weder, dem Verpächter bei Ablauf des Pachtverhältnisses die gepachteten Flächen einschließlich der für diese Flächen entstandenen oder damit zusammenhängenden Zahlungsansprüche zu übertragen, noch, ihm eine Vergütung zu zahlen.

Tenor:

Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet den Pächter weder, dem Verpächter bei Ablauf des Pachtverhältnisses die gepachteten Flächen einschließlich der für diese Flächen entstandenen oder damit zusammenhängenden Zahlungsansprüche zu übertragen, noch, ihm eine Vergütung zu zahlen.

Entscheidungsgründe: