Tenor:
Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet den Pächter weder, dem Verpächter bei Ablauf des Pachtverhältnisses die gepachteten Flächen einschließlich der für diese Flächen entstandenen oder damit zusammenhängenden Zahlungsansprüche zu übertragen, noch, ihm eine Vergütung zu zahlen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|