Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des 1. Zivilsenats und Kartellsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. Mai 2009 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.
Von Rechts wegen
Die Klägerin begehrt die gerichtliche Bestimmung des angemessenen Stromnetznutzungsentgelts für die Jahre 2003 und 2004 und Rückzahlung zuviel gezahlten Entgelts.
6.1 6.2 6.8
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