AG Berlin-Tempelhof, vom 18.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 C 538/11
LG Berlin, vom 21.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 65 S 366/12
Getrennte Kündbarkeit eines Garagenmietvertrages und eines Wohnungsmietvertrages
BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - Aktenzeichen VIII ZR 254/13
DRsp Nr. 2013/24436
Getrennte Kündbarkeit eines Garagenmietvertrages und eines Wohnungsmietvertrages
Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Revision durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552aZPO zurückzuweisen.
Normenkette:
ZPO § 543;
Gründe
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