Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, mit der ein Berufungsurteil des Landgerichts Berlin teilweise aufgehoben und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiesen worden ist.
1. Die Beschwerdeführerin erstritt als Berufungsklägerin vor dem Landgericht gegen zwei ihrer Wohnungsmieter und deren Untermieterin ein Räumungsurteil. Hiergegen legten die Beklagten beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte, soweit die Mieter betroffen waren, Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.
Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG.
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