I.
Die Parteien haben - damals noch unverheiratet - XXX XXXXXXXXXX gemeinsam einen Mietvertrag über eine 72 qm große Wohnung in XXXXXXXX abgeschlossen. Nach § 2 des Mietvertrages ist das Mietverhältnis vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2002 befristet, nach § 4 beträgt der Mietzins monatlich 870,00 DM netto. Die Parteien haben XXXXXXXXXXXXX die Ehe miteinander geschlossen, sich jedoch bereits Ende Januar 1997 wieder getrennt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Antragsgegner aus der vorerwähnten Wohnung ausgezogen; die Ehe ist XXXXXXXXXXXXX geschieden worden.
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