OLG Köln - Beschluß vom 28.01.1999
16 Wx 3/99
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1999, 959
NZM 1999, 765
OLGReport-Köln 2000, 65

Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

OLG Köln, Beschluß vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 3/99

DRsp Nr. 1999/6235

Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

»Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher und Eintragung von mindestens zwei Wohnungseigentümern endet eine bis dahin möglicherweise bestehende faktische Wohnungseigentümergemeinschaft. dies gilt auch dann, wenn noch nicht alle früheren Mitglieder der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft geworden sind. Die noch nicht zur in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden "werdenden" Wohnungseigentümer haften nicht für Verbindlichkeiten, die von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 ;

Gründe: