Autor: Emmert |
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen die Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer i.S.v. § 2 UStG im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer, sofern keine Steuerbefreiung z.B. gem. § 4 UStG vorliegt. Die Umsatzsteuerpflicht von Mieteinnahmen aus Gewerbemietverhältnissen hängt damit von mehreren Voraussetzungen ab.
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