Autor: Emmert |
Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dabei ist gewerblich oder beruflich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Bei der Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen, Grundstücken sowie gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben ist der Vermieter regelmäßig Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG.1) Keine Voraussetzung ist, dass der Vermieter dabei im Rahmen eines wirtschaftlichen Gewerbebetriebs i.S.v. § 14 Satz 1 AO tätig wird oder zivilrechtlich als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB handelt.2)
1) | OLG Düsseldorf vom 24.05.2005 - |
2) | OLG Düsseldorf, aaO. |
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