II. Letter of Intent

Autor: Emmert

1. Definition

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Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Rechtskreis. Gleichbedeutend werden Bezeichnungen wie "Memorandum of Understanding", "Heads of Agreement", "Heads of Terms" usw. verwendet.18)

Eine allgemeine Definition oder gar rechtliche Regelung im deutschen Recht gibt es nicht, vielmehr ist die rechtliche Bedeutung eines solchen Letter of Intent anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Sie kann von der bloßen Protokollierung der Vertragsverhandlungen zu Beweiszwecken über die Funktion einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung19) bis hin zur rechtlich bedeutsamen Begründung von Vertrauenstatbeständen oder einzelnen Vereinbarungen, wie z.B. einer Verpflichtung, über den Inhalt der geführten Vertragsverhandlungen Stillschweigen zu bewahren, reichen.20)

Praxistipp:

In der Regel signalisiert ein sogenannter "Letter of Intent" aber nur die Bereitschaft, mit dem Adressaten in ernsthafte Verhandlungen über einen Vertragsabschluss einzutreten. Damit ist jedoch kein Rechtsbindungswille verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die beiderseitigen Leistungen noch nicht so umfassend beschrieben sind, dass das Angebot mit einem schlichten Ja beantwortet werden kann.21)


18)

Stellmann, aaO., Kap. 3 Rdn. 34.

19)