I. Der Kläger nimmt die beklagte Bank aus einer am 29. November 1996 gegebenen Bürgschaft nach der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) in Anspruch.
Er ist Alleinerbe seiner am 6. Mai 1998 verstorbenen Mutter, die auf der Grundlage der notariellen Urkunde vom 14. November 1996 von der S... GmbH & Co. (künftig nur S..) eine Eigentumswohnung erworben hatte. Die Wohnung sollte ausweislich der Teilungserklärung eine Wohnfläche von 73,44 qm aufweisen. Nach § 4 des Bauträgervertrages belief sich der Kaufpreis auf insgesamt 530.876 DM. Die Verkäuferin behielt sich Abweichungen der Wohnfläche von bis zu 3 % vor.
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