OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.2000
15 U 161/99
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 537 § 538 § 541a ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 531
NZM 2000, 282

Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen Fassadensanierung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 15 U 161/99

DRsp Nr. 2005/7243

Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen Fassadensanierung

Den Miteigentümer und Vermieter einer gewerblichen Immobilie trifft an Umsatzrückgängen des Mieters aufgrund von Sanierungsmaßnahmen jedenfalls dann kein Verschulden, wenn diese notwendig und unaufschiebbar waren.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 537 § 538 § 541a ;
Fundstellen
NJW-RR 2000, 531
NZM 2000, 282