Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 26. Juni 2008 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 18. Februar 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und den Beklagten seit dem 1. März 2008 kein Mietverhältnis über die Grundstücksparzelle N. 4, X. mehr besteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
Die Klägerin verlangt die Feststellung, dass zwischen ihr und den Beklagten kein Pachtverhältnis besteht, hilfsweise, dass zwischen ihnen seit dem 1. März 2008 kein Pachtverhältnis mehr besteht.
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