LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.02.2014
L 1 R 137/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; SGB X § 31; SGB X § 34; SGB X § 44 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 4; SGG § 66; SGG § 77; SGG § 84 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
NZS 2014, 424
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 46 R 90269/09

Keine Bindungswirkung des Rentenbescheides auch auf die enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung bei noch nicht geklärten Ersatzansprüchen; Beginn der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen L 1 R 137/11

DRsp Nr. 2014/7063

Keine Bindungswirkung des Rentenbescheides auch auf die enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung bei noch nicht geklärten Ersatzansprüchen; Beginn der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X

Die Bindungswirkung des Rentenbescheides nach § 77 SGG erstreckt sich nicht auch auf die darin enthaltene Mitteilung über eine Rentennachzahlung, wenn der an den Berechtigten zur Auszahlung kommende Nachzahlungsbetrag wegen noch nicht geklärter Ersatzansprüche noch nicht endgültig festgesetzt ist (BSG, Urteile vom 07. September 2010 - B 5 KN 4/08 R - und vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 29/82 -). Dies gilt auch dann, wenn die Beklagte in der Mitteilung über eine Rentennachzahlung die Prüfung möglicher Erstattungsansprüche unter Verwendung von Textbausteinen ankündigt, solche Ansprüche aber offensichtlich wegen des fehlenden Bezuges anderer Leistungen über einen längeren Zeitraum ausscheiden.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. März 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; SGB X § 31; SGB X § 34; SGB X § 44 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 4; SGG § 66; SGG § 77; SGG § 84 Abs. 2 S. 3;

Tatbestand: