LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 30.01.2014 (L 3 R 411/11)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch [...]