I. Das Landgericht Berlin hat dem Kammergericht gem. Artikel III Abs. 1 S. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 (3.MRÄndG) in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 folgende Rechtsfragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Liegt eine preisrechtlich unzulässige Leistung im Sinne des § 29 a 1. BMietG vor, wenn der Mieter einer möblierten preisgebundenen Altbauwohnung für die Möblierung eine Kaution an den Vermieter zahlt?
2. Ist die Frage zumindest insoweit zu bejahen, als eine solche Kaution den Wert der Möbel im Zeitpunkt ihrer Überlassung übersteigt?
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