Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen der Kläger im Zusammenhang mit einem verlorenen Mietprozess und der anschließenden Zwangsräumung der von den Kläger bewohnten Wohnung sowie von Aufwendungen für den Eigenanteil an verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger ist Journalist, der seit 1990 bis heute keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielt; die Klägerin ist nicht selbständig tätig. Beide haben zwei Töchter, die 19.. (...) bzw. 19.. (...) geboren sind.
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