Der Kläger vermietete dem Beklagten mit Vertrag vom 18. November 1996, beginnend mit dem 01. Januar 1997 und befristet bis zum 31. Dezember 2006, ein Bürogebäude. Den vereinbarten Mietzins, der zuletzt 2.836,46 DM monatlich betragen hatte, zahlte der Beklagte bis 30. Juni 1999 vorbehaltlos. Weitere Zahlungen erbrachte er nicht mehr. Mit Schreiben vom 02. September 1999 kündigte er fristlos das Vertragsverhältnis und gab die Räume anschließend an den Kläger zurück.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|