LG Aachen - Urteil vom 24.06.1992 (7 S 209/92) - DRsp Nr. 1995/2044
LG Aachen, Urteil vom 24.06.1992 - Aktenzeichen 7 S 209/92
DRsp Nr. 1995/2044
Wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs einer über 110 m² großen Dreizimmerwohnung zugunsten der geschiedenen Ehefrau des Vermieters, deren jetzigen Ehemann und den jüngeren Sohn, im Falle, daß der Vermieter die Wohnung dringend zur Betreuung seines bereits volljährigen Sohnes durch seine geschiedene Ehefrau (Mutter) benötigt.