LG Berlin - Urteil vom 18.09.1995 (61 S 195/91) - DRsp Nr. 1997/6572
LG Berlin, Urteil vom 18.09.1995 - Aktenzeichen 61 S 195/91
DRsp Nr. 1997/6572
Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau von Leichtmetallfenstern zur Einsparung von Heizenergie zu dulden, wenn die Maßnahme objektiv nicht als wirtschaftlich vertretbar erscheint. Das ist der Fall, wenn die Mieterhöhung nahezu 400 % höher wäre als die Heizkostenersparnis.
Normenkette:
BGB § 242, § 541b Abs. 1 ;
Gründe (Auszug):
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