Von der Abfassung des Tatbestandes wird nach §
Die Berufung des Beklagten ist auch im Hinblick auf §
Die Berufung des Beklagten ist auch in sonstiger Hinsicht zulässig. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt und rechtzeitig begründet worden. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Den Klägern steht gegen den Beklagten gemäß §
Die Modernisierungsankündigung vom 18. Mai 1994 ist in formeller Hinsicht (§
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