LG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1991
24 S 799/90
Normen:
MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen:
DWW 1992, 214
WuM 1992, 197

LG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.1991 (24 S 799/90) - DRsp Nr. 1995/5074

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1991 - Aktenzeichen 24 S 799/90

DRsp Nr. 1995/5074

1. Hat der Vermieter ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen gestellt, ist es vor dem Zustimmmungsprozeß jederzeit möglich, ein wirksames Erhöhungsverlangen nachzuholen; dieses Verlangen muß insgesamt den Erfordernissen des § 2 Abs. 2 MHG entsprechen. 2. Nimmt der Vermieter in einer nachträglichen Erhöhungserklärung auf ein früheres Erhöhungsverlangen Bezug und bezeichnet weiterhin den in diesem genannten Wirkungszeitpunkt als maßgebend, ist dies unschädlich, da an dessen Stelle der in § 2 Abs 4 MHG genannte Wirkungszeitpunkt tritt.

Normenkette:

MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen
DWW 1992, 214
WuM 1992, 197