LG Gießen - Urteil vom 02.04.1997 (1 S 514/96) - DRsp Nr. 1998/2879
LG Gießen, Urteil vom 02.04.1997 - Aktenzeichen 1 S 514/96
DRsp Nr. 1998/2879
Ist es zweifelhaft, ob in der Nachmietergestellung durch den Mieter der Abschluß eines Mietaufhebungsvertrags zu sehen ist, ist erst der Vollzug des Mietvertrags mit dem Ersatzmieter als schlüssige Zustimmung des Vermieters anzusehen, seinen bisherigen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen.