LG Köln - Urteil vom 17.09.1992 (6 S 459/91) - DRsp Nr. 1997/6673
LG Köln, Urteil vom 17.09.1992 - Aktenzeichen 6 S 459/91
DRsp Nr. 1997/6673
Der Vermieter ist im Falle einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung und bei schuldhaftem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht bei Wegfall des Eigenbedarfs vor Beendigung des Mietverhältnisses (fehlerhafte Bedarfsplanung) dem Mieter wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet; die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Eigenbedarfs liegt beim Vermieter (Beweislastumkehr in Analogie zu § 282BGB).