LG München I - Urteil vom 01.04.1992 (14 S 18927/91) - DRsp Nr. 1995/7865
LG München I, Urteil vom 01.04.1992 - Aktenzeichen 14 S 18927/91
DRsp Nr. 1995/7865
Ein zu erwartender Mindererlös beim Verkauf einer vermieteten Wohnung kann grundsätzlich eine Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 564b Abs. 2 Nr. 3BGB begründen; das Tatbestandsmerkmal einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung verbietet es aber, allein den Wunsch des Vermieters, eine Wohnung möglichst gewinnbringend zu verkaufen, bereits für eine wirksame Kündigung ausreichen zu lassen; der Vermieter muß einen Mindererlös von 20% beim Verkauf der Wohnung im vermieteten Zustand hinnehmen.