LG München I - Urteil vom 01.04.1992
14 S 18927/91
Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 374

LG München I - Urteil vom 01.04.1992 (14 S 18927/91) - DRsp Nr. 1995/7865

LG München I, Urteil vom 01.04.1992 - Aktenzeichen 14 S 18927/91

DRsp Nr. 1995/7865

Ein zu erwartender Mindererlös beim Verkauf einer vermieteten Wohnung kann grundsätzlich eine Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB begründen; das Tatbestandsmerkmal einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung verbietet es aber, allein den Wunsch des Vermieters, eine Wohnung möglichst gewinnbringend zu verkaufen, bereits für eine wirksame Kündigung ausreichen zu lassen; der Vermieter muß einen Mindererlös von 20% beim Verkauf der Wohnung im vermieteten Zustand hinnehmen.

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 14 Abs. 2 ;
Fundstellen
WuM 1992, 374