LG Oldenburg - Urteil vom 26.06.1997 (16 S 259/97) - DRsp Nr. 1998/19436
LG Oldenburg, Urteil vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 16 S 259/97
DRsp Nr. 1998/19436
An einer Wohnung, an der nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde, besteht das Vorkaufsrecht des Mieters beim ersten Verkauf der umgewandelten Eigentumswohnung nach dem Inkrafttreten des § 570 bBGB auch dann, wenn die Eigentumswohnung vorher schon einmal verkauft wurde.Die B.-Baugesellschaft, Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, begründete aufgrund einer Teilungserklärung vom 31.1.1989, die im Mai 1989 im Grundbuch eingetragen wurde, das Wohnungseigentum. Sie schloß am 9.2.1989 einen Mietvertrag über eine Wohnung ab, die Anfang März 1989 bezogen wurde. Im Dezember 1989 verkaufte und übereignete sie die Wohnung an Frau F., diese verkaufte sie im Dezember 1993 an die Kläger.
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