LG Saarbrücken - Urteil vom 31.07.1992 (13 B S 95/92) - DRsp Nr. 1995/7900
LG Saarbrücken, Urteil vom 31.07.1992 - Aktenzeichen 13 B S 95/92
DRsp Nr. 1995/7900
Eine Eigenbedarfskündigung zur Herausgabe der Mietwohnung, die einer geeigneten Person überlassen werden soll, die für den Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit des Vermieters in der Lage und bereit ist, die Pflege zu übernehmen, ist keine unzulässige Vorratskündigung, wenn die Belegung der Wohnung bereits nach der Kündigung erfolgen soll und lediglich der Eintritt des Pflegefalls noch ungewiß ist.