LG Stuttgart - Urteil vom 20.02.1992
16 S 327/91
Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 250

LG Stuttgart - Urteil vom 20.02.1992 (16 S 327/91) - DRsp Nr. 1995/7914

LG Stuttgart, Urteil vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 16 S 327/91

DRsp Nr. 1995/7914

Die auf einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot gestützte Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters von Wohnraum ist unbegründet im Falle, daß der Mieter, ein Vermessungsingenieur, in einem Raum der Wohnung einen Schreibtisch und einen Leuchtzeichentisch aufgestellt hat und beide Gegenstände für Arbeiten am Wochenende und abends benutzt; der Vermieter hat keinen Anspruch auf Entfernung eines kleinen Büroschildes am Briefkasten des Mieters mit einem Hinweis auf das Vermessungsbüro.

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
WuM 1992, 250