LG Stuttgart - Urteil vom 30.01.1992 (16 S 360/91) - DRsp Nr. 1995/7921
LG Stuttgart, Urteil vom 30.01.1992 - Aktenzeichen 16 S 360/91
DRsp Nr. 1995/7921
Hat der Vermieter eines Mehrfamilienhauses sich dafür entschieden, den Mietern neben dem Fernsehempfang mit einer herkömmlichen Antenne einen Breitbandkabelanschluß zur Verfügung zu stellen, hat ein Mieter keinen Anspruch auf Zustimmung zur Installation einer vom Vermieter als störend empfundenen Satellitenantenne.