Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nach Maßgabe einer etwaig noch festzustellenden Teilerledigung zurückzuweisen.
Den Beklagten zu 1., 2. und 3. wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Die Beklagten zu 1., 2. und 3. werden darauf hingewiesen, dass der Senat nach billigem Ermessen über die Kosten des teilerledigten Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands entscheiden wird, falls die Beklagte der Teilerledigungserklärung des Klägers hinsichtlich des Räumungs- und Herausgabeanspruchs nicht innerhalb der Notfrist von nach Zustellung dieses Beschlusses widerspricht.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|