LG Berlin, vom 14.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 64 S 407/99
Mieterhöhung wegen baulicher Änderungen; Vermieterwechsel
KG, Beschluss vom 17.07.2000 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 4110/00
DRsp Nr. 2000/8258
Mieterhöhung wegen baulicher Änderungen; Vermieterwechsel
»Der Erwerber, der nach § 571 Abs. 1BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1MHG erhöhen, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlosen worden sind.«