LG Berlin vom 16.07.2004
63 S 66/04
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2005, 53

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

LG Berlin, vom 16.07.2004 - Aktenzeichen 63 S 66/04

DRsp Nr. 2009/7476

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten um 16,5 % ab, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Das Recht zur Minderung bezieht sich jedoch nur auf die Netto-Kaltmiete, nicht aber auf die Betriebskostenvorauszahlung.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2005, 53