AG Menden vom 22.02.2006
4 C 444/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 248

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

AG Menden, vom 22.02.2006 - Aktenzeichen 4 C 444/05

DRsp Nr. 2009/7579

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

Ist die Wohnfläche einer Doppelhaushälfte lediglich in einer Zeitungsannonce mit 78 qm angegeben worden, ist über darüber aber bei Abschluss des Mietvertrages nicht gesprochen worden und enthält dieser auch keine Angabe der Wohnfläche, so begründet eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der Angabe in der Zeitungsannonce jedenfalls dann kein Recht zur Mietminderung, wenn der Mieterin nach ihrem eigenen Bekunden schon bei Abschluss des Mietvertrages klar war, dass diese Angabe wahrscheinlich zu hoch gegriffen sei.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 248