Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche bei Einbeziehung einer Gartenterrasse um mehr als 10 %
LG Rostock, vom 17.03.2006 - Aktenzeichen 1 S 2/04
DRsp Nr. 2009/7578
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche bei Einbeziehung einer Gartenterrasse um mehr als 10 %
Wurde im Mietvertrag eine Wohnfläche von 125 qm vereinbart und dabei entgegen der II. BerechnungsVO eine überdachte Terrasse in die Wohnflächenberechnung einbezogen, beträgt die Wohnfläche aber tatsächlich nur 111 qm, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.