LG Dortmund vom 05.06.2007
1 S 96/06
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 503

Mietminderung bei Abweichung der Wohnfläche von der Angabe in einer zur Vorlage bei der Wohngeldstelle erteilten Bescheinigung

LG Dortmund, vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 1 S 96/06

DRsp Nr. 2009/7505

Mietminderung bei Abweichung der Wohnfläche von der Angabe in einer zur Vorlage bei der Wohngeldstelle erteilten Bescheinigung

Hat der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages dem Mieter zur Vorlage bei der Wohngeldstelle eine Bescheinigung über die Wohnfläche erteilt, die die Wohnfläche um etwa 10 % zu groß angibt, so ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, da hierin keine Beschaffenheitsvereinbarung liegt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 503