ArbG München - Urteil vom 10.10.2007 (36 Ca 1798/06)
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Beihilfe im Sinne von § 4 Absatz 1 des Vertrags vom 16./18.10.85 auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Die [...]