Mietminderung bei Rauchentwicklung aus Heizungsanlagen der Nachbarhäuser
AG Münster, vom 24.07.2007 - Aktenzeichen 3 C 3832/06
DRsp Nr. 2009/7507
Mietminderung bei Rauchentwicklung aus Heizungsanlagen der Nachbarhäuser
In einem älteren Wohngebiet, in dem auch noch Heizungsanlagen verwandt werden, die mit stärkerer Rauchimmission arbeiten, ist die Rauchentwicklung als ortsüblich hinzunehmen und berechtigt nicht zu einer Mietminderung.