LG Hamburg vom 21.06.2007
307 S 15/07
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 692

Mietminderung bei Baulärm durch die Errichtung von Mobilfunkantennen und Strahlenbelastung durch mehrere Mobilfunkantennen

LG Hamburg, vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 307 S 15/07

DRsp Nr. 2009/7515

Mietminderung bei Baulärm durch die Errichtung von Mobilfunkantennen und Strahlenbelastung durch mehrere Mobilfunkantennen

1. Kommt es im Zuge der Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach eines Mietshauses zu Lärmbeeinträchtigungen in Form von Bohr- und Hammergeräuschen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt. 2. Die Errichtung mehrerer Mobilfunkantennen auf dem Dach unmittelbar über einer Mietwohnung begründet bei Einhaltung der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte keinen Sachmangel und damit kein Recht zur Mietminderung.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 692