Rechte des Mieters hinsichtlich des Schallschutzes der Fenster
LG Berlin, vom 07.05.2007 - Aktenzeichen 67 S 461/06
DRsp Nr. 2009/7374
Rechte des Mieters hinsichtlich des Schallschutzes der Fenster
Wer nach Modernisierung eine Wohnung nach Besichtigung mietet, kann nicht für die neuen Fenster Einhaltung der Schallschutzklasse 4 nach der DIN-Norm verlangen, da der vertragsgemäße Gebrauch sich nach dem Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn bestimmt.