Mietminderung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrradabstellraums; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei Vermieterwechsel
AG Hamburg, vom 22.08.2007 - Aktenzeichen 46 C 1/07
DRsp Nr. 2009/7781
Mietminderung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrradabstellraums; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei Vermieterwechsel
1. Fällt die Möglichkeit der Nutzung eines abschließbaren Raums im Erdgeschossflur zum Abstellen von Fahrrädern weg, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 5 % berechtigt.2. Bei einem Vermieterwechsel ist der neue Vermieter nicht berechtigt, Umstände aus der Zeit vor dem Vermieterwechsel mit Nichtwissen zu bestreiten.