AG Trier, vom 20.08.2007 - Aktenzeichen 8 C 279/07
DRsp Nr. 2009/7508
Mietminderung bei Versagung der Gartennutzung
Ist bei Abschluss des Mietvertrages über die Gartennutzung nicht gesprochen worden und verhält sich auch der zwischen den Parteien bestehende schriftliche Mietvertrag hierüber nicht, so ist der Mieter zu einer Mietminderung nicht berechtigt, wenn er den vorhandenen Garten nicht nutzen darf.