AG Trier vom 20.08.2007
8 C 279/07
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 544

Mietminderung bei Versagung der Gartennutzung

AG Trier, vom 20.08.2007 - Aktenzeichen 8 C 279/07

DRsp Nr. 2009/7508

Mietminderung bei Versagung der Gartennutzung

Ist bei Abschluss des Mietvertrages über die Gartennutzung nicht gesprochen worden und verhält sich auch der zwischen den Parteien bestehende schriftliche Mietvertrag hierüber nicht, so ist der Mieter zu einer Mietminderung nicht berechtigt, wenn er den vorhandenen Garten nicht nutzen darf.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 544