AG München vom 17.05.2007
453 C 37357/06
Fundstellen:
NZM 2008, 320

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus

AG München, vom 17.05.2007 - Aktenzeichen 453 C 37357/06

DRsp Nr. 2009/7783

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus

Dem Mieter einer Wohnung steht kein Recht zur Minderung des Mietzinses wegen Lärm und Staubbelästigungen durch Sanierungsarbeiten im Haus über 15 % der Miete hinaus zu, wenn er angesichts des Zustandes des Gebäudes bereits bei Anmietung der Wohnung mit Sanierungsarbeiten in absehbarer Zeit rechnen musste.

Fundstellen
NZM 2008, 320