Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus
AG München, vom 17.05.2007 - Aktenzeichen 453 C 37357/06
DRsp Nr. 2009/7783
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus
Dem Mieter einer Wohnung steht kein Recht zur Minderung des Mietzinses wegen Lärm und Staubbelästigungen durch Sanierungsarbeiten im Haus über 15 % der Miete hinaus zu, wenn er angesichts des Zustandes des Gebäudes bereits bei Anmietung der Wohnung mit Sanierungsarbeiten in absehbarer Zeit rechnen musste.