Rechte des Mieters bei großflächig abgefallenem Außenputz
AG Berlin-Köpenick, vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 8 C 129/07
DRsp Nr. 2009/7661
Rechte des Mieters bei großflächig abgefallenem Außenputz
Ist der Außenputz aufgrund fehlender Instandhaltung großflächig abgefallen, so ist der Vermieter zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, wenn der Außenputz sich bei Abschluss des Mietvertrages in einem einwandfreien und gepflegten Zustand befand.