Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung
AG Königs Wusterhausen, vom 11.05.2007 - Aktenzeichen 9 C 174/06
DRsp Nr. 2009/7511
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung
1. Kommt es aufgrund von Mängeln der Wärmedämmung des Gebäudes, insbesondere der unzureichenden Dämmung geometrischer Wärmebrücken, zur Entwicklung von Feuchtigkeit und Schimmelpilz in einer Mietwohnung, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.