AG Berlin-Mitte vom 03.05.2007
10 C 3/07
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MM 2007, 227

Mietminderung bei Ausfall des Fahrstuhls

AG Berlin-Mitte, vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 10 C 3/07

DRsp Nr. 2009/7386

Mietminderung bei Ausfall des Fahrstuhls

Ist der Fahrstuhl in einem Mehrfamilienhaus für 16 Tage außer Betrieb, so ist der Mieter einer im 6. Obergeschoss gelegenen Wohnung für diesen Zeitraum zu einer Minderung der Miete um 15 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
MM 2007, 227