AG Berlin-Mitte, vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 10 C 3/07
DRsp Nr. 2009/7386
Mietminderung bei Ausfall des Fahrstuhls
Ist der Fahrstuhl in einem Mehrfamilienhaus für 16 Tage außer Betrieb, so ist der Mieter einer im 6. Obergeschoss gelegenen Wohnung für diesen Zeitraum zu einer Minderung der Miete um 15 % berechtigt.