Mietminderung bei aus dem Fußboden der Wohnung austretendem Formaldehyd
LG Frankfurt/Main, vom 18.02.1983 - Aktenzeichen 2/17 S 134/82
DRsp Nr. 2009/7175
Mietminderung bei aus dem Fußboden der Wohnung austretendem Formaldehyd
Ist dem Mieter einer Wohnung das Verbleiben aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, weil das Bindemittel der Fußbodenplatten zu hohe Formaldehydkonzentrationen aufweist, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt und kann vom Vermieter Schadensersatz auch hinsichtlich der Umzugskosten verlangen.