AG Traunstein vom 03.03.1999
310 C 2158/98
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
ZMR 2000, 389

Mietminderung bei Elektrosmog durch Mobilfunkantennenanlage

AG Traunstein, vom 03.03.1999 - Aktenzeichen 310 C 2158/98

DRsp Nr. 2009/7419

Mietminderung bei Elektrosmog durch Mobilfunkantennenanlage

Der Betrieb einer Mobilfunkantennenanlage in der Nähe einer Mietwohnung begründet kein Recht zur Minderung des Mietzinses, da wissenschaftlich nicht belegt ist, dass Gesundheitsgefährdungen möglich sind. Dass nach Auffassung bestimmter Kreise in der Wissenschaft Gefahren nicht völlig auszuschließen sind, reicht nicht aus.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
ZMR 2000, 389